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Fragen und Antworten
Warum ist eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz wichtig?
Was macht eine gute Beleuchtung aus?
Welche Grundregeln gelten für eine gute Beleuchtung?
Ist eine gute Beleuchtung teuer?
Lichttechnische Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Ergonomische und arbeitsphysiologische Grundlagen
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Warum
ist eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz wichtig?
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz dient zunächst dazu, dass die
Beschäftigten ausreichend Licht haben, um ihre Arbeitsaufgaben
gut erfüllen zu können. Eine auf die Arbeitsaufgabe, die
Arbeitsorganisation und die Arbeitssituation abgestimmte Beleuchtung
hilft, Arbeitsbedingungen zu optimieren.
Ausreichendes Licht benötigen die Beschäftigten auch,
um eventuelle Unfallgefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle
zu vermeiden. Darüber hinaus hat die Beleuchtung einen wichtigen
Einfluss auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der
Mitarbeiter. Eine gute Beleuchtung trägt dazu bei, Fehler zu
vermeiden, vorzeitiger Ermüdung vorzubeugen und die Aufmerksamkeit
aufrecht zu erhalten.
Was macht
eine gute Beleuchtung aus?
Von einer guten Beleuchtung spricht man,
wenn sie gewissen Qualitätsansprüchen - den so genannten
lichttechnischen Gütemerkmalen - gerecht wird.
Die wichtigsten lichttechnischen Gütemerkmale sind:
- ausreichendes Beleuchtungsniveau,
- ausreichende Tageslichtanteile,
- gute Leuchtdichteverteilung,
- Begrenzung der Blendung und Vermeidung störender Reflexionen,
- abgestimmte Lichtrichtung, Schattigkeit und Körperwiedergabe,
- angenehme Lichtfarbe und Farbwiedergabe,
- Flimmerfreiheit.

Darüber hinaus können noch weitere
Aspekte von Bedeutung sein, z. B.:
- gute Bedingungen für die visuelle Verständigung,
- eine gute und sichere Orientierung am Arbeitsplatz, in der
Arbeitsumgebung und im Raum,
- individuelle Beeinflussbarkeit durch den Beschäftigten
(Lichtschalter, Lichtdimmer, Sonnenschutzvorrichtungen),
- angenehme Lichtatmosphäre im Raum,
- Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit.
Nur wenn die Gütemerkmale und weitere Aspekte bereits bei der
Planung berücksichtigt und später auch im Betrieb entsprechend
eingehalten werden, kann die Beleuchtung optimal wirken.
Auf den Punkt gebracht heißt dies:
Schlechte Beleuchtung strengt an, begünstigt die Fehlerwahrscheinlichkeit,
verstärkt Ermüdungserscheinungen und kann langfristig die
Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten beeinträchtigen.
Welche
Grundregeln gelten für eine gute Beleuchtung?
Die Realisierung einer guten Beleuchtung erscheint zwar im ersten
Moment recht kompliziert und aufwändig, kann aber durch die Beachtung
von ein paar wichtigen Grundregeln in vielen Bereichen leicht erreicht
werden, wenn der Unternehmer
- auf eine ausreichende Beleuchtungsstärke in allen Bereichen
achtet,
- durch die zweckmäßige Anordnung der Fenster und
Oberlichter sowie der Leuchten im Raum für eine ausgewogene
Helligkeitsverteilung und eine günstige Lichtrichtung sorgt;
dies ist auch wichtig für das räumliche Sehen und für
die visuelle Verständigung der Beschäftigten,
- störende Blendung jeder Art vermeidet,
- störende Schatten im Arbeitsbereich und auf Verkehrswegen
verhindert,
- farbneutrale Verglasungen für die Fenster und Dachoberlichter
wählt,
- Lampen mit einer geeigneten Lichtfarbe einbauen lässt,
- Lampen mit einer guten Farbwiedergabe verwendet, damit z. B.
Sicherheitsfarben erkannt werden,
- auf regelmäßige Wartung und Reinigung der Beleuchtungsanlage,
wie z. B. der Fenster, Dachoberlichter, Lampen und Leuchten, und der
Räume achtet,
- alle ergonomischen und wirtschaftlichen Vorteile durch die Auswahl
eines geeigneten Beleuchtungskonzeptes nutzt.
Ist eine
gute Beleuchtung teuer?
Diese Frage ist für jeden Unternehmer wesentlich, der eine
Beleuchtungseinrichtung errichten lassen und betreiben muss. Eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist hier sicher schwierig, weil die
mit einer schlechten Beleuchtung einhergehenden Fehler, Unfälle
und Motivationsmängel nur hypothetisch in einer Rechnung angesetzt
werden können. Durch ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze
können Unfälle vermieden, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit
der Beschäftigten erhalten und somit kostenträchtige Fehlzeiten
im Unternehmen reduziert werden.
Neue Entwicklungen in der Beleuchtungstechnik, z. B. neue Generationen
von elektronischen Vorschaltgeräten, veränderte Leuchtenkonstruktionen
und energieeffizientere Lampen haben die Wirkungsgrade von Beleuchtungsanlagen
gesteigert, so dass diese erheblich wirtschaftlicher betrieben werden
können als ältere Anlagen.

Energiekosten können auch durch ein geeignetes Beleuchtungskonzept
und eine effektive Nutzung des Tageslichts reduziert werden. Unterstützt
wird dies mit einem durchdachten Lichtmanagement mit einer zweckmäßigen,
z. B. anwesenheits- oder tageslichtabhängigen Lichtsteuerung.
Eine fachgerechte Planung der Beleuchtungsanlage und ein abgestimmter
Wartungsplan wirken sich erheblich positiv auf Ihre Betriebskosten
aus.
Daher sollte auf eine regelmäßige Wartung der Beleuchtungsanlage
geachtet werden. Auch die Verschmutzung des Raumes hat einen negativen
Einfluss auf den Wirkungsgrad einer Beleuchtungsanlage, einfach
weil saubere, helle Decken und Wände das Licht stärker
reflektieren.
Werden Räume angemietet, ist insbesondere zu beachten, dass
die Einhaltung der Vorgaben der BG-Regel 131 vertragsmäßig
eingefordert wird. Hierdurch erspart man sich eventuell erforderlich
werdende teure Nachbesserungen der Beleuchtungsanlage.
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Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen
- Ergonomische und arbeitsphysiologische Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
EU-Arbeitsstättenrichtlinie, Anhang I und
II
8. Natürliche und künstliche Beleuchtung der Räume
8.1.
Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht
erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und
dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer angemessene künstliche
Beleuchtung ausgestattet sein.
Arbeitsstättenverordnung 2004 (ArbStättV)
Anlage 1
3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend
Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit
und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen
Beleuchtung ausgestattet sein.
3.5 Raumtemperatur
(2) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen je nach
Art der Arbeit und der Arbeitsstätte eine Abschirmung der Arbeitsstätten
gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen.
Arbeitsstättenrichtlinie - ASR A3.4 Beleuchtung
Am 01.06.2011 ist im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 16 die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung veröffentlicht worden. Der zuständige Fachausschuss hat sich dabei inhaltlich mit seinen Aussagen im Wesentlichen an der BGR 131 orientiert.
Hier der relevante Auszug aus der neuen ASR zum Thema der Beleuchtung mit Tageslicht:
4 Beleuchtung mit Tageslicht
4.1 Ausreichendes Tageslicht
(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Beleuchtung
mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen.
Helle Wände und Decken unterstützen die Nutzung des Tageslichts. Tageslicht
weist Gütemerkmale (z. B. die Dynamik, die Farbe, die Richtung, die Menge des Lichts)
auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind. Tageslicht
hat im Allgemeinen eine positive Wirkung auf die Gesundheit und das Wohlempfinden
des Menschen.
(2) Tageslicht kann durch Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile in
Gebäude gelangen, wobei Fenster zusätzlich eine Sichtverbindung nach außen ermöglichen.
Eine gleichmäßige Lichtverteilung kann mit Dachoberlichtern erreicht werden,
wenn der Abstand der Dachoberlichter voneinander nicht größer ist als die lichte Raumhöhe.
(3) Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen
- am Arbeitplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern
größer als 4 % erreicht wird oder
- mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche
bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (entspricht ca.
1:8 Rohbaumaße), eingehalten ist.
Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen.
Die Anforderungen gelten auch für Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen.
Wenn die Forderung nach ausreichendem Tageslicht in bestehenden Arbeitsstätten
oder auf Grund spezifischer betriebstechnischer Anforderungen nicht einzuhalten ist, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung andere Maßnahmen zur Gewährleistung
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderlich. Eine andere Maßnahme besteht
in der Einrichtung und Nutzung von Pausenräumen mit hohem Tageslichteinfall in
Verbindung mit einer geeigneten Pausengestaltung.

Abb. 1: Beispiel für die Tageslichtversorgung in Abhängigkeit von der Raumhöhe, der
Größe und Anordnung des Fensters
(4) Für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Tageslicht sind in Fenstern und
Dachoberlichtern Verglasungsmaterialien zu verwenden, die zu einer möglichst geringen
Veränderung des Farbeindrucks führen.
4.2 Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung
Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden oder - wenn dies nicht
möglich ist - zu minimieren. Zur Begrenzung störender Blendungen oder Reflexionen
können z. B. Jalousien, Rollos und Lamellenstores dienen. Bei Dachoberlichtern können
dies z. B. lichtstreuende Materialien oder Verglasungen mit integrierten Lamellenrastern
sein.
Die Anforderungen aus der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ bezüglich übermäßiger Sonneneinstrahlung
(siehe Punkt 4.3 sowie Tabelle 3 der ASR A3.5) sind zu beachten.
Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gelten mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung" die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
- ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung
- ASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
nicht weiter fort.
Den vollständigen Text der neuen ASR A3.4 Beleuchtung können Sie hier downloaden. |
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BG-Regeln
Neben dem Gesetzgeber erstellen die Berufsgenossenschaften autonome
Rechtsnormen. In diesem Zusammenhang sind Berufsgenossenschaftliche
Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln)
Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus
- staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder
- berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder
- technischen Spezifikationen und/oder
- den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen
ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben
sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen
davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten
Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn
Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet
sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften
von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln
ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
BGR 131 Natürliche und künstliche Beleuchtung von
Arbeitsstätten
Diese zweiteilige BG-Regel (BGR 131-1 und -2) dient dazu, Unfallgefahren
und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, die durch eine ungeeignete
Beleuchtung entstehen können, zu vermeiden.
Sie beschreibt die zu berücksichtigenden lichttechnischen Gütemerkmale
und gibt entsprechende Werte vor. Die BG-Regel 131 berücksichtigt
den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie die
sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse für
die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit Tageslicht und mit künstlichem
Licht.
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| BGR 131-1 |
BGR
131 Teil 1 - Handlungshilfe für den Unternehmer
Diese BG-Regel richtet sich in erster Linie an den Unternehmer,
in dessen Verantwortung es liegt, eine den Anforderungen genügende
Beleuchtung vorzusehen. Eine gute Beleuchtung zu planen und umzusetzen
ist aufgrund der Komplexität und der Wechselwirkungen der Einflussgrößen
zueinander eine Aufgabe, die in der Regel dem Fachmann vorbehalten
sein sollte. Allerdings muss der Unternehmer das Thema Beleuchtung
so weit beherrschen, dass er in der Lage ist, seine Verantwortung
auf diesem Gebiet wahrzunehmen.
BGR 131-1 richtet sich insbesondere an diejenigen, die nicht zum
Kreis der Fachleute für Beleuchtung zu zählen sind. Die
BG-Regel soll diesen Personenkreis fachlich unterstützen, die
richtigen Entscheidungen für eine gute Beleuchtung zu treffen.
Sie erläutert die wichtigsten Qualitätsmerkmale des Lichtes
und stellt die grundlegenden Anforderungen für eine gute Beleuchtung
dar, die Voraussetzung für ein sicheres und gesundes Arbeiten.
BGR 131-1 können Sie hier
downloaden.
BGR
131 Teil 2 - Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung
BGR 131-2 richtet sich insbesondere an Planer und Beleuchtungsfachleute.
Dieser Teil beschreibt die Grundlagen für die Planung und Projektierung
der Beleuchtung. Beide Teile der BG-Regel 131 bauen also aufeinander
auf. Sie vermittelten Fachinformationen und dienen der bessern Verständigung
zwischen verantwortlichem Unternehmer und Planer.
BGR 131-2 können Sie hier
downloaden.
BGI/GUV-I
7007 Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund
Der grundsätzliche Vorrang des Tageslichts bei der Arbeitsstätten-
bzw. Arbeitsplatzbeleuchtung wird durch die o. g., in 2008 redaktionell
überarbeitete BGR 131 "Natürliche und künstliche
Beleuchtung von Arbeitsstätten" konkretisiert und durch
die im Frühjahr 2009 erschienene BGI/GUV-I 7007 "Tageslicht am Arbeitsplatz"
mit Ausführungsbeispielen und Anwendungsbeschreibungen ergänzt.
Warum ist Tageslicht wichtig für unsere Gesundheit? Wie lässt
sich Tageslicht in ausreichendem Maße am Arbeitsplatz nutzen?
Welchen Einfluss haben bauliche Maßnahmen? Diese und viele
weitere Fragen beantwortet diese neue Handlungshilfe und konkretisiert
so die Arbeitsstättenverordnung. Die Handlungshilfe BGI/GUV-I 7007 kann hier
herunter geladen werden.
Ergonomische und arbeitsphysiologische
Grundlagen
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Dr.-Ing.
Ahmet Çakir     |
In dem Beitrag "Die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit
Tageslicht - Basiswissen und Grundlagen für die Planung"
beschreiben die Autoren Dr. Çakir, Cornelius, Henrichen, Hegger,
Mathys und Strutz die der o. g. BGI/GUV-I 7007 zu Grunde liegenden
Zusammenhänge zwischen dem Tageslicht und der Sehaufgabe bzw.
seinen psychologischen und physiologischen Wirkungen auf den Menschen.
Den gesamten Beitrag können Sie hier
downloaden.
FVLR-Fibel "Tageslicht kurz gefasst"
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FVLR-Fibel
Tageslicht |
Diese Broschüre des FVLR gibt Architekten, Planern und Errichtern
Informationen an die Hand, ob und wie die Vorteile des Tageslichtes
wahrgenommen und in der Beleuchtung von Innenräumen umgesetzt werden.
Sie enthält die wichtigsten Fakten zu den Qualitätsmerkmalen
einer Tageslichtbeleuchtung. Kurz und knapp wird beschrieben, wie
Arbeitsplätze wirkungsvoll mit Tageslicht durch Fenster und Dachoberlichter
versorgt werden können und welche Materialien und Produkte es
ermöglichen, Tageslicht je nach Nutzungsanforderung in verschiedensten
Gebäudetypen gezielt einzusetzen. Zum Download der Tageslichtfibel
hier klicken.
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