NRA im Dach sind möglichst gleichmäßig im Dachmittel-
bereich verteilt anzuordnen. Sollen NRA im Rand- oder Eckbereich eingebaut
werden, ist dies besonders anzugeben und für den Einzelfall nachzuweisen,
da dort gegenüber dem Dachmittel-
bereich erhöhte Windlasten auftreten.
Nach DIN 1055-4:2005-03 ist der Bereich erhöhter Windlasten im
Rand- und Eckbereich von Dächern neu geregelt. Er beträgt
bezogen auf die angeströmte Seite in der Breite in der Ecke e/4
und in der Tiefe im Randbereich e/10. Hierbei ist e = b oder 2 H (Der
kleinere Wert ist maßgebend), wobei b die Breite der angeströmten
Seite und H die Gebäudehöhe ist.
Pro 200 m2 Grundfläche ist mindestens
1 NRA vorzusehen. Zwischen NRA und Gebäudeaußenwand ist
ein Abstand von
≥ 5 m / ≤ 10 m und
zwischen einzelnen NRA von
≥ 4 m / ≤ 20 m einzuhalten.
Benachbarte Bauteile im Dach (z. B. Kamine, Klimaanlagen, Lüftungsrohre, Blitzschutzständer, Photovoltaikanlagen etc.) sind zu NRA mit einem entsprechend großen Abstand so einzubauen, dass der Öffnungsvorgang der Geräte nicht beeinträchtigt wird (Schwenkbereich der Haube) und die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes wie geprüft weiterhin gegeben ist.
Sind die in der nachstehenden Grafik dargestellten Rahmenbedingungen (Freiraum um das Gerät mind. 2,0 m für Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung nicht überragen; Freiraum mind. 5,0 m für alle Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung um max. 2,0 m überragen) eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes nicht beeinträchtigt ist.
NRA in Außenwänden
sind in mindestens zwei gegenüberliegenden Wandseiten gleichmäßig
verteilt anzuordnen. Die Unterkante des NRA muss in der Rauchschicht
liegen und einen Abstand zur projektierten Rauchschichtgrenze von
mindestens 0,50 m einhalten.
Mehr bei Rauchschutz:
aus der Forschung
RWA-Notauslösekästen (NAK)
sind durch das Schild "Rauchabzug" zu kennzeichnen. Geeignete Aufkleber
oder Schilder können Sie hier
bestellen.
Planungshinweise und Vorgaben für den Montageort von Bedienstellen (NAK) von RWA gibt die neue FVLR-Richtlinie 07 "Positionierung von Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)". Diese Richtlinie legt auch fest, was aus rauchschutz-technischer Sicht „von sicherer Stelle aus“ bedeutet. Mehr hierzu finden Sie hier.
Das Zusammenwirken von NRA und automatischen Rauchmeldern ist in der neuen FVLR-Richtlinie 05 "Planungs- und Einbauanleitung für Rauchmelder in Verbindung mit natürlichen RWA-Anlagen" beschrieben. Mehr hierzu finden Sie hier.
Die Zuluftöffnungen für die NRA müssen
immer in der rauch-armen Schicht liegen. Je nach Größe
und Ausführung ist ein Mindestabstand von 0,5 m bis 2,0 m von
der Oberkante der Ein-strömöffnung bis zur Unterkante
der projektierten Rauchschicht einzuhalten.
Zuluftöffnungen
sind nach DIN 18232-2 durch das Schild "RWA-Zuluftöffnung - Bitte
freihalten" zu kennzeichnen. Geeignete Aufkleber oder Schilder können
Sie hier bestellen.
Räume > 1.600 m2 sind in der Regel durch Rauchschürzen
in Rauchabschnitte von jeweils max. 1.600 m2 1)
zu unterteilen. Jeder Rauchabschnitt bildet eine Gruppe, in der
bei manueller Auslösung alle NRA öffnen.
1) nach
DIN 18232-2 ist die Vergrößerung der
Rauchabschnitte auf max. 2.600 m2 möglich, wenn der Raum mind. 7 m hoch ist und eine Bemessungsgruppe 3 - 5 nachgewiesen ist.
Weitere Informationen zum Einbau von Rauch-
und Wärmeabzügen können Sie unseren entsprechenden
FVLR-Heften entnehmen. Darüber
hinaus beraten Sie unsere Mitglieder
bis hin zur Projektierung Ihrer Rauchschutzanlage.
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