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Für die zulässige Art der Ausführung von Dächern
insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes hat jedes
Bundesland seine eigene Formulierung in der jeweiligen Landesbauordnung
(LBO) gefunden, die in wichtigen Einzeldetails voneinander abweichen.
Ergänzende Regelungen speziell zu Lichtkuppeln und Lichtbändern
aus brennbaren Baustoffen enthalten die Durchführungsverordnungen
und die die LBOs begleitend erlassenen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften.
Hier können Sie eine Übersicht der Bauordnungen nach Bundesländern
und zugehörigen Vorschriften für "Dächer"
downloaden.
Beispielhaft sind hier die gültigen Regelungen für Nordrhein-Westfalen
(BauO
NRW) aufgeführt.
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