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Für die zulässige
Art der Ausführung von Dächern insbesondere hinsichtlich
des Brandschutzes hat jedes Bundesland seine eigene Formulierung
in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) gefunden, die in wichtigen
Einzeldetails voneinander abweichen. Ergänzende Regelungen
speziell zu Lichtbändern aus brennbaren Baustoffen enthalten
die Durchführungsverordnungen und die die LBOs begleitend erlassenen
Richtlinien und Verwaltungsvorschriften. Hier können Sie eine
Übersicht der Bauordnungen nach Bundesländern und zugehörigen
Vorschriften für "Dächer" downloaden.
Beispielhaft sind hier die gültigen Regelungen für Nordrhein-Westfalen
(BauO
NRW) aufgeführt. |
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